Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG):
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Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
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Erfassung von
Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung
über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege, Führung eines
Kassenbuches, Abheften von Bankauszügen nach Konten
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Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle
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Buchung laufender Geschäftsvorfälle mit dem vorhandenen Programm Quickbooks Plus oder mit Ihrem firmeneigenen Programm
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Debitoren- und Kreditorenüberwachung, bei Bedarf erhalten Sie eine Offene-Posten-Liste
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Komplettes Mahnwesen
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Übermittlung der Daten nach
Ihren Weisungen an einen Steuerberater Ihrer Wahl. Dieser kann auf der
Grundlage den Jahresabschluß erstellen.
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